Schwarzwaldverein  Breisach am Rhein e.V.
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Allgemeines

Wer an zehn oder mehr Wanderungen im laufenden Jahr teilnimmt, erhält ein Präsent.
Skiwanderungen und Radwanderungen werden in der Wertung den Wanderungen gleichgestellt.

Der Austritt aus dem Verein ist entsprechend der Satzung nur zum Jahresende möglich und
muss schriftlich dem Vorstand vor dem 01. Dezember des laufenden Jahres mitgeteilt werden.

 

  


Zur freundlichen Beachtung


1.  Zusteigestellen bei Wanderfahrten mit dem Bus:
     - Oberrimsingen, Beim Schloss
     - Niederrimsingen, Gasthaus Tanne
     - Gündlingen, Bushaltestelle bei ehemaliger Pizzeria Romantica
     - Gündlingen, Bushaltestelle Spielweg beim Kindergarten
     - Hochstetten,  Bushaltestelle Adler
     - Breisach,  Bushaltestelle Hohenzollernstraße 
     - Breisach,  Busbahnhof, Haltestelle Bürgerbus

2.  Die Wanderungen werden bei fast jeder Witterung durchgeführt.
     Regenschutzkleidung und geeignetes Schuhwerk sind grundsätzlich erforderlich.
     Bei extremen Wetterlagen behalten wir uns Änderungen des Wanderplanes vor.

3.  Erst eine harmonische Wanderung und ihre reibungslose Durchführung verschaffen Genuss und Erholung.  
     Deshalb werden die Teilnehmer gebeten, dem Wanderführer Folge zu leisten und ihm die Führung nicht
     durch Vorauseilen oder Zurückbleiben zu erschweren.
     Es wird ein kameradschaftliches Verhalten während der Wanderung erwartet.

4.  Pflanzen, Blumen und Tiere zu schützen ist oberstes Gebot der Wanderer.

5.  Die Beteiligung an den Veranstaltungen des Schwarzwaldvereins geschieht auf eigene Gefahr.
     Es haftet weder der Verein noch der jeweilige Wanderführer für  Unfälle und Schäden der Teilnehmer.

6.  Die Einkehr in eine Gaststätte mit Terminplannung und Reservierung wird vom Wanderführer geregelt.

7.  Es wird empfohlen die Markierung unserer  Wanderwege und  die Wanderkarten des Schwarzwaldvereins zu beachten.

8.  Nichtmitglieder sind stets willkommen. Sie werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung mit dem Wanderführer
     bekannt zu machen.  Sie erkennen damit die Wanderordnung an.
     Nach mehrmaliger Teilnahme sollten Nichtmitglieder jedoch dem Verein beitreten und diesen damit unterstützen.